ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) – B2B

Kambio Solutions UG
Fürstenrieder Straße 283, 81377 München
Sitz: München · Amtsgericht München HRB 288091
Steuer-Nr.: 143/187/33946 · USt-IdNr.: DE361792849
E-Mail: info@kambio-solutions.de · Telefon: 0151-25277088
Stand: 02.02.2026

  1. Anbieter / Verwender
    1. Verwender dieser AGB ist die Kambio Solutions UG, Fürstenrieder Straße 283, 81377 München, Sitz: München, Amtsgericht München HRB 288091, Steuer-Nr.: 143/187/33946, USt-IdNr.: DE361792849 (nachfolgend “Kambio”).
    2. Kontakt: E-Mail: info@kambio-solutions.de, Telefon: 0151-25277088
  2. Geltungsbereich, Kundenkreis, Vorrang von Individualabreden
    1. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammen “Kunde”).
    2. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Kambio und dem Kunden im Bereich Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ), auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
    3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Kambio deren Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) bestätigt.
    4. Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Rahmenvertrag, Einsatzvereinbarung, Preisblatt/Rate Card, Leistungsbeschreibung) haben Vorrang vor diesen AGB. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
  3. Vertragsgegenstand / Begriffe
    1. Kambio überlässt dem Kunden Arbeitnehmer (“Leiharbeitnehmer”) zur Arbeitsleistung in dessen Betrieb als Entleiher im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (“AÜG”).
    2. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder fachlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Kambio schuldet die ordnungsgemäße Überlassung geeigneter Leiharbeitnehmer entsprechend der vereinbarten Qualifikation und Tätigkeit.
    3. Jeder konkrete Einsatz erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einsatzvereinbarung (Ziff. 4).
    4. Kambio beschäftigt Leiharbeitnehmer grundsätzlich auf Basis der für die Zeitarbeit einschlägigen Tarifverträge (DGB/GVP), soweit anwendbar. Gesetzliche Vorgaben, insbesondere nach dem AÜG, bleiben unberührt.
  4. Vertragsschluss / Einsatzvereinbarung / Kennzeichnung
    1. Angebote von Kambio sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich verbindlich bezeichnet.
    2. Ein ANÜ-Vertrag kommt zustande durch (i) schriftliche/textförmliche Auftragsbestätigung von Kambio, (ii) Unterzeichnung eines Rahmenvertrags und einer Einsatzvereinbarung oder (iii) tatsächliche Inanspruchnahme der Überlassung.
    3. Vor Beginn jedes Einsatzes schließen die Parteien eine Einsatzvereinbarung in Textform. Die Einsatzvereinbarung enthält insbesondere Einsatzort(e), Tätigkeit, Qualifikation, Arbeitszeitmodell, Beginn/Ende bzw. geplante Dauer, Verrechnungssatz/Abrechnung, betriebliche Sicherheits- und Zutrittsanforderungen sowie ggf. weitere gesetzlich erforderliche Angaben.
    4. Der Einsatz ist als Arbeitnehmerüberlassung zu kennzeichnen. Der Kunde wird Leiharbeitnehmer ausschließlich entsprechend der Einsatzvereinbarung einsetzen. Wesentliche Änderungen (Tätigkeit, Einsatzort, Arbeitszeitmodell, Gefährdungen) bedürfen der vorherigen Zustimmung von Kambio in Textform.
  5. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden (Compliance / Equal Pay / AGG)
    1. Der Kunde stellt Kambio alle Informationen zur Verfügung, die für eine rechtskonforme Überlassung erforderlich sind, insbesondere zu Tätigkeit, Anforderungen, Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsschutz, Zutrittsregelungen und etwaigen besonderen Qualifikations- oder Nachweispflichten.
    2. Der Kunde sichert zu, Anforderungen und Auswahlprozesse AGG-konform auszugestalten und keine diskriminierenden Vorgaben zu machen. Kambio ist berechtigt, diskriminierende Anforderungen zurückzuweisen.
    3. Gleichstellungsgrundsatz / Equal Pay: Soweit zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erforderlich, informiert der Kunde Kambio vollständig, richtig und unverzüglich über die im Betrieb des Kunden für vergleichbare Arbeitnehmer wesentlichen Arbeitsbedingungen und Entgeltbestandteile (einschließlich Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge, Arbeitszeitregelungen, Sonderzahlungen). Änderungen teilt der Kunde unverzüglich mit.
    4. Der Kunde informiert Kambio unverzüglich über Umstände, die einen Einsatz rechtlich oder tatsächlich beeinträchtigen könnten, insbesondere über Arbeitskampfmaßnahmen im Einsatzbetrieb.
  6. Weisungsrecht / Arbeitsschutz / Betriebsmittel
    1. Das fachliche Weisungsrecht gegenüber den Leiharbeitnehmern hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Arbeitsausführung im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit übt der Kunde aus.
    2. Der Kunde ist verantwortlich für Arbeits- und Gesundheitsschutz am Einsatzort (inkl. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, ggf. Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung), soweit gesetzlich zulässig und nicht abweichend vereinbart.
    3. Der Kunde stellt die zur Arbeitsausführung erforderlichen Arbeitsmittel/Betriebsmittel zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart.
    4. Der Kunde wird Leiharbeitnehmer nicht mit Tätigkeiten betrauen, die eine besondere Gefahr darstellen oder besondere Nachweise erfordern, ohne dass die Voraussetzungen erfüllt und Kambio zuvor in Textform zugestimmt hat.
  7. Auswahl / Austausch / Eignung
    1. Kambio wählt Leiharbeitnehmer nach den Anforderungen des Kunden aus. Der Kunde führt – sofern vereinbart – Interviews/Einweisungen durch und entscheidet zeitnah über die Einsatzfreigabe.
    2. Stellt sich im Einsatz heraus, dass ein Leiharbeitnehmer fachlich oder persönlich nicht geeignet ist, wird der Kunde Kambio unverzüglich informieren und die Gründe darlegen. Kambio wird sich nach Möglichkeit um Ersatz bemühen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatz besteht nicht.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Leiharbeitnehmer eigenmächtig nach Hause zu schicken oder vom Einsatz auszuschließen, außer bei Gefahr im Verzug oder schweren Pflichtverstößen. In diesen Fällen informiert der Kunde Kambio unverzüglich.
  8. Zeitnachweise / Abnahme / Einwendungen
    1. Grundlage der Abrechnung sind die vom Kunden bestätigten Tätigkeits- und Zeitnachweise (Timesheets) gemäß Preisblatt/Abrechnungsvereinbarung.
    2. Der Kunde bestätigt Timesheets spätestens bis zum 3. Werktag nach Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode (wöchentlich/14-tägig/monatlich gemäß Vereinbarung).
    3. Unterbleibt die fristgerechte Bestätigung ohne sachlichen Grund, ist Kambio berechtigt, auf Basis der von Kambio dokumentierten Einsatzzeiten abzurechnen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Abrechnungsgrundlage substantiiert widerspricht.
    4. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang in Textform geltend zu machen. Danach gelten Rechnungen als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig; die Zahlungsverpflichtung bleibt im Streitfall unberührt.
  9. Vergütung / Preise / Zahlungsbedingungen
    1. Es gelten ausschließlich die in der jeweiligen Einsatzvereinbarung vereinbarten Verrechnungssätze sowie das Preisblatt/Rate Card ANÜ (Anlage 1) in der jeweils vereinbarten Version.
    2. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
    3. Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
    4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
    5. Kambio ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Überlassung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, sofern dies verhältnismäßig ist und dem Kunden zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.
    6. Änderungen von Verrechnungssätzen erfolgen nicht einseitig über AGB, sondern ausschließlich durch Aktualisierung/Neuversion des Preisblatts und ausdrückliche Vereinbarung (z. B. Textform) oder durch eine objektiv definierte, transparente Kostenanpassung gemäß Preisblatt (z. B. bei Tarif- oder gesetzlichen Kostenänderungen).
  10. Ausfallzeiten / Krankheit / Feiertage / Nichtabruf
    1. Abgerechnet werden grundsätzlich die tatsächlich geleisteten Stunden. Ausfallzeiten (z. B. Krankheit) werden nur berechnet, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend ist.
    2. Fällt der Einsatz aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden weg (z. B. fehlender Zutritt, Schließung, nicht bereitgestellte Arbeitsmittel, Storno/Nichtabruf trotz vereinbartem Einsatz), gelten die Regelungen zur Einsatzbeendigung/Storno gemäß Preisblatt (Anlage 1), soweit vereinbart und angemessen.
    3. Gesetzliche Feiertage werden nach der tatsächlich geleisteten Arbeit abgerechnet; Zuschläge richten sich nach Preisblatt/Einsatzvereinbarung.
  11. Übernahme / Vermittlungsvergütung (Take-over-Fee)
    1. Der Kunde ist berechtigt, Leiharbeitnehmer jederzeit in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen; eine Übernahme wird nicht untersagt.
    2. Soweit der Kunde oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen während der Überlassung oder innerhalb von 6 Monaten nach Ende des letzten Einsatzes ein Arbeitsverhältnis mit einem von Kambio überlassenen Leiharbeitnehmer begründet, entsteht eine Übernahme-/Vermittlungsvergütung gemäß Preisblatt (Anlage 1). Dies gilt auch bei mittelbarer Übernahme über Dritte, sofern ein Zusammenhang zur Überlassung besteht.
    3. Die Vergütung wird mit Abschluss des Arbeitsvertrags fällig, unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsantritt, sofern im Preisblatt keine abweichende Fälligkeit geregelt ist.
  12. Geheimhaltung / Unterlagen / Profile
    1. Alle von Kambio überlassenen Unterlagen, Profile, Kalkulationen, Preisblätter, Berichte und sonstigen Informationen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung der Zusammenarbeit zu verwenden.
    2. Eine Weitergabe an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen) ist nur mit vorheriger Zustimmung von Kambio in Textform zulässig, sofern nicht gesetzlich zwingend.
    3. Der Kunde wird personenbezogene Daten von Leiharbeitnehmern nur im zur Durchführung des Einsatzes erforderlichen Umfang verarbeiten und nach Wegfall des Zwecks löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  13. Datenschutz / Auftragsverarbeitung
    1. Die Parteien beachten die jeweils geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO.
    2. Soweit Kambio personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), sofern erforderlich.
  14. Haftung
    1. Kambio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
    4. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Kambio.
  15. Abtretung / Factoring
    1. Kambio ist berechtigt, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (insbesondere aus ANÜ-Rechnungen) ganz oder teilweise an Dritte abzutreten, insbesondere im Rahmen eines Factoring.
    2. Der Kunde wird über die Abtretung durch Abtretungsanzeige (Textform) informiert. Ab Zugang dieser Anzeige kann der Kunde nur noch mit schuldbefreiender Wirkung an den benannten neuen Gläubiger/Zahlungsempfänger leisten.
    3. Einwendungen und Einreden, die dem Kunden aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen, bleiben unberührt und sind gegenüber Kambio in Textform geltend zu machen; Zahlungen sind gleichwohl an den in der Abtretungsanzeige benannten Zahlungsempfänger zu leisten, soweit gesetzlich zulässig.
  16. Laufzeit / Kündigung / Einsatzbeendigung
    1. Rahmenverträge können – sofern nicht anders vereinbart – mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
    2. Einsatzvereinbarungen können – sofern nicht anders vereinbart – mit einer Frist von 5 Werktagen in Textform gekündigt werden.
    3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. erheblicher Zahlungsverzug, schwere Arbeitsschutz- oder Complianceverstöße, unzulässiger Einsatz außerhalb der Vereinbarung).
    4. Storno-/Nichtabrufregelungen vor Einsatzbeginn sowie ggf. Abmeldefristen während eines laufenden Einsatzes richten sich ergänzend nach Anlage 1 (Preisblatt), soweit vereinbart.
  17. Schlussbestimmungen
    1. Erfüllungsort ist München, soweit zulässig.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf beruhenden Verträgen ist München, soweit die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen.
    3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.